Was muss ich bei der Mitnahme meines E-Tretrollers/E-Scooter beachten?

Sie können ein Elektrokleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Zügen des Fernverkehrs (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV) mitnehmen. Dies ist kostenfrei als Handgepäck möglich, sofern es zusammengeklappt ist und sicher verstaut wird. Ein Elektrokleinstfahrzeug, das nicht zusammengeklappt ist, gilt als Traglast und kann nur dann mitgenommen werden, wenn es sicher untergebracht wird. Zur Unterbringung stehen zur Verfügung:

  • Gepäckregale
  • Gepäckablagen über dem Sitz
  • Stellflächen unter und zwischen den Sitzen

Achten Sie beim Verstauen in der Gepäckablage über dem Sitz darauf, dass das Elektrokleinstfahrzeug nicht verrutschen kann und keine Gefahr für Sie und Mitreisende besteht. Wir empfehlen Ihnen, das Fahrzeug in einer Tasche zu verstauen oder zwischen anderen Gepäckstücken in der Ablage sicher zu verkeilen.

Der eingebaute Akku darf während der Beförderung weder entnommen, geladen, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) genutzt werden.