Was muss ich beachten, wenn ich ein Fahrrad mit dem Deutschland-Ticket mitnehmen will?

Für die Fahrradmitnahme gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Sofern auf der tatsächlich genutzten Strecke oder im jeweils durchfahrenen Tarifgebiet die Mitnahme von Fahrrädern zum Zeitpunkt der Fahrt kostenfrei möglich ist, ist dies auch mit dem Deutschland-Ticket möglich. Wenn eine Fahrradkarte für ein Tarifgebiet erforderlich ist, gilt dies ebenfalls bei Fahrten mit dem Deutschland-Ticket. Für alle relevanten Informationen zur Fahrradmitnahme finden Sie am Textende weitere Links.

Bitte beachten Sie auch etwaige regionale Sperrzeiten für die Mitnahme Ihres Fahrrades. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de, im DB Navigator und im DB Streckenagenten.

Unter zugportal.de/fahrrad finden Sie auch Alternativen zur Fahrradmitnahme im Zug, wenn Sie am Zielort ein Fahrrad nutzen möchten.