Was muss ich beachten, wenn ich eine Fernverkehrsfahrkarte mit einem Deutschland-Ticket kombinieren und dabei mein Fahrrad mitnehmen möchte?

Möchten Sie auf einer Reise eine Fernverkehrsfahrkarte mit dem Deutschland-Ticket kombinieren und dabei ein Fahrrad mitnehmen, so kaufen Sie bitte Ihre ‚Fahrradkarte Fernverkehr‘ bis zu Ihrem Zielbahnhof, den Sie ggf. mit einem Nahverkehrszug erreichen. Die Fahrradkarte Fernverkehr gilt ohne Mehrkosten auch für die Fahrt in den Nahverkehrszügen. Für die evtl. Weiterfahrt im ÖPNV (mit Bus, Straßenbahn o.ä.) gelten die Tarifregeln des jeweils genutzten Unternehmens. Gegebenenfalls ist der Kauf einer weiteren Fahrkarte für Ihr Fahrrad erforderlich.