Gibt es beim Kauf des JugendTicketBW bezüglich des Wohnorts oder Ausbildungsorts etwas zu beachten?

Ja, hier gibt es folgende Vorgabe: Bei der Gruppe der Bezugsberechtigten, die nicht Schüler:innen oder Studierende sind, muss der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS bzw. VRN liegen.

Bei Schüler:innen ist stattdessen der Standort der Schule und bei Studierenden der Standort der Hochschule maßgebend, die jeweils im Geltungsbereich des VVS bzw. VRN liegen müssen. Sollte dies jeweils nicht der Fall sein, ist das JugendTicketBW im entsprechenden angrenzenden Verkehrsverbund zu erwerben.