Kann ich einen Begleithund und eine Begleitperson mitnehmen?

Nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teil 3, Kapitel 13) dürfen Sie eine Begleitperson und einen Begleithund kostenfrei mitnehmen. Diese Regelung gilt:

  • wenn im Schwerbehindertenausweis "B" und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" eingetragen oder der Vermerk "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" nicht gelöscht ist
  • in allen innerdeutschen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auf Buslinien, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See und im Nordseeinselverkehr
  • auch dann, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt

Begleithunde müssen im Zug keinen Maulkorb tragen.