Kann ich einen Begleithund und eine Begleitperson mitnehmen?
Nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teil 3, Kapitel 13) dürfen Sie eine Begleitperson und einen Begleithund kostenfrei mitnehmen. Diese Regelung gilt:
- wenn im Schwerbehindertenausweis "B" und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" eingetragen oder der Vermerk "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" nicht gelöscht ist
- in allen innerdeutschen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auf Buslinien, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See und im Nordseeinselverkehr
- auch dann, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt
Begleithunde müssen im Zug keinen Maulkorb tragen.