Häufige Fragen zu "Deutschland-Ticket"

Verfeinern Sie die Auswahl:

Wenn Sie bereits ein Abo auf einer Chipkarte haben und über das Aboportal zum Deutschland-Ticket gewechselt sind, können Sie in einigen Verbünden Ihre vorhandene Chipkarte wiederverwenden. Diese Information haben Sie im Wechselprozess und in Ihrer Bestellbestätigung erhalten.

Vor dem ersten Fahrtantritt mit den Konditionen des Deutschland-Tickets müssen Sie Ihre Karte einmalig selbständig aktualisieren.

Dies ist ab einen Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen an den DB Automaten im Gebiet Ihres ausgebenden Tarifgebers möglich:

  1. Unter dem Link "Fahrkarten am DB Automat kaufen" finden Sie einen geeigneten DB Automat in Ihrem Tarifgebiet.
  2. Halten Sie Ihre Chipkarte am DB Automat an die Fläche mit dem Symbol (((e.
  3. Warten Sie 15 Sekunden bis die Aktualisierung erfolgreich durchgeführt wurde.

Da durch den Wechsel zum Deutschland-Ticket einige Chipkartenaktualisierungen im April und Mai zu erwarten sind, haben Sie bitte etwas Geduld, wenn die Ladezeit etwas länger ist.

Bitte beachten Sie, dass die Anzeige am Automaten bis zum 1. Geltungstag des Deutschland-Tickets fehlerhaft sein kann. Ihr Ticket wird trotzdem aktualisiert.

Das Deutschland-Ticket kostet 49 Euro pro Monat.

Nein. Das Deutschland-Ticket ist ausschließlich für die 2. Klasse erhältlich.

Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist gemäß der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifes sowohl als Einzelübergang, oder als Monatsübergang für Zeitkarten, bzw. innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden und Landestarifen nach deren Bedingungen erhältlich.

Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist gemäß der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifes bzw. innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden und Landestarifen nach deren Bedingungen möglich. Übergangsfahrscheine sind für einzelne Fahrten oder monatsweise erhältlich.

Ja. Sie können im laufenden Monat eine „Abo-Sofort“-Variante des Deutschland-Tickets im Reisezentrum sowie auf bahn.de und im DB Navigator erwerben. Sie können damit direkt losfahren.

Ja, Sie können das Deutschland-Ticket als Abonnement mit monatlicher Zahlweise erwerben. Bitte beachten Sie, dass die Geltungsdauer des Deutschland-Tickets im Abonnement immer zum Ersten eines Monats beginnt.

Alle Funktionen zur Verwaltung Ihres Deutschland-Tickets finden Sie im Aboportal. Hier können Sie Ihren Vertrag ändern und kündigen sowie Ihre Kundendaten anpassen.

Ihr Deutschland-Ticket Abo verlängert sich bis zu Ihrer Kündigung automatisch. Ihr Handy-Ticket wird daher monatlich kurz vor Monatswechsel aktualisiert und automatisch für den Folgemonat in den DB Navigator geladen. Sollte dies einmal nicht passieren, können Sie es über "Meine Tickets" mit Ihrer Abo-Auftragsnummer und Ihrem Nachnamen hinzufügen.

Nein, eine Upgradefunktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für eine Reise mit dem Fernverkehr ist eine separate Fahrkarte notwendig. Kund:innen, die bereits heute im Rahmen ihrer regulären Verbund/Landes-Tarif-Abo/-Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese selbstverständlich auf der Strecke weiterhin nutzen, für die diese Aufpreiskarte gilt.

Hinsichtlich einer möglichen Kombinierbarkeit eines Deutschland-Tickets mit einer Aufpreisfahrkarte für Fernverkehrszüge stehen DB Fernverkehr und die betreffenden Verbünde derzeit im Austausch.

Für die Regionalzüge und S-Bahnen von DB Regio informieren wir, wenn eine hohe Auslastung erwartet wird. Diese Informationen finden sich als Text bei der Verbindungsauskunft im Next DB Navigator und im DB Streckenagent. Diese Angaben sind Prognosen auf Basis der bisherigen Auslastung der Züge unter Berücksichtigung zukünftiger Ereignisse wie Ferien oder Feiertage. Sie dienen als Orientierungsgröße, besitzen aber natürlich nur eine gewisse Prognosegenauigkeit

Nein. Bund und Länder haben entschieden, das Deutschland-Ticket als ein digitales Abonnement anzubieten. Abonnements werden von der DB generell nicht an Fahrkartenautomaten verkauft.

Sie bekommen für den Kauf des Deutschland-Tickets ab dem 27. April 2023 bis April 2024 monatlich BahnBonus Punkte gutgeschrieben, sofern Sie das Deutschland-Ticket über die Kanäle auf bahn.de kaufen.

Beachten Sie bitte: Die Gutschrift erfolgt nur bei Buchung online/über mobile Vertriebswege. Für den Kauf von Deutschland-Tickets anderer Anbieter, z.B. von Verkehrsverbünden oder beim Kauf in DB Reisezentren, können keine BahnBonus Punkte gesammelt werden.

Voraussetzung um BahnBonus Punkte zu erhalten, ist, dass Sie zu BahnBonus angemeldet sind. Sind Sie das nicht, können Sie das hier über die Anmeldung auf bahn.de tun.

Auf das Deutschland-Ticket wird kein BahnCard-Rabatt gewährt.

Ja, eine Nutzung der 1. Klasse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) z.B. RE, RB und S-Bahn ist weiterhin möglich. In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) z.B. U-Bahn, Straßenbahn und Bus ist die Nutzung der 1.Klasse (wenn vorhanden) weiterhin nicht möglich.

Mit Start der Gültigkeit des Deutschland-Tickets am 01.05.2023 kann die BC 100 im kompletten bundesweiten Nahverkehr (SPNV und ÖPNV) genutzt werden.

Es ist kein zusätzliches Ticket erforderlich. Die BC 100 als Plastikkarte gilt bis auf weiteres ab dem 01.05.2023 im kompletten Nahverkehr als Deutschland-Ticket.

Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) z.B. RE, RB und S-Bahn bleibt die bisherige tarifliche Regelung zur Kinder- und Fahrradmitnahme für BC 100 Reisende bestehen. In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) z.B. U-Bahn, Straßenbahn und Bus ist die kostenlose Mitnahme von Kindern und Fahrrädern weiterhin nicht möglich.

Bei einer Kontrolle in den Verkehrsmitteln ist bis auf weiteres die BC 100 Plastikkarte und zusätzlich, auf Verlangen des Kontrollpersonals, ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild vorzuzeigen.

Ja, die BahnCard 100 beinhaltet seit 1. Mai 2023 zusätzlich und kostenlos das Deutschland-Ticket und kann daher über den bisherigen Geltungsbereich hinaus im bundesweiten Nahverkehr (SPNV und ÖPNV) genutzt werden. Es ist kein zusätzliches Ticket erforderlich.

Nein. Auch im Falle einer baustellenbedingten Streckensperrung, die in die Fahrplaninformationen eingearbeitet ist, ist das Deutschland-Ticket in Zügen des Fernverkehrs nicht gültig.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Kunden ohne gültige Fahrkarte in einem Fernverkehrszug eine Fahrpreisnacherhebung erhalten und den doppelten Fahrpreis (mindestens 60 Euro) zahlen müssen.

Bei kurzfristigen Streckensperrungen, die zu fahrgastrechtlichen Ansprüchen führen, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.

Die Deutsche Bahn setzt beim Vertrieb von digitalen Tickets, wie dem Deutschland-Ticket, auf ihre digitalen Vertriebskanäle bahn.de und die Apps DB Navigator und DB Streckenagent. In Verkehrsverbünden oder Landestarifen, in denen Chipkarten bereits etabliert sind, und in denen die DB als Vertriebspartnerin für den Verbund oder Landestarif auftritt, ist auch der Kauf des Tickets als Chipkarte möglich.

Nein, das City-Ticket wird zu Flex- oder Sparpreis-Fahrkarten des Fernverkehrs für eine einzelne Fahrt angeboten. Das City-Ticket ist weiterhin in Spar- und Flexpreis-Fahrkarten inkludiert.

Das Deutschland-Ticket resultiert aus dem 9-Euro-Ticket, das in den Sommermonaten 2022 aktionsweise angeboten wurde. Das 9-Euro-Ticket wurde auf Initiative der Bundesregierung zur Entlastung der Bürger:innen aufgrund stark gestiegener Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität eingeführt.

Aufgrund des großen Erfolgs des 9-Euro-Tickets und der klimafreundlichen Wirkung durch die vermehrte Nutzung des ÖPNV soll das Deutschland-Ticket als dauerhaftes Zeitkartenangebot in Kooperation von Bund und Ländern im Rahmen des dritten Entlastungspakets des Bundes eingeführt werden.

Das Deutschland-Ticket vereinfacht dabei als „Flatrate für den Regionalverkehr“ die Nahverkehrstarife, da es Reisen über Landes- und Tarifgrenzen ermöglicht. Es ist somit ein starkes Argument, vom Auto auf ein klimafreundliches Verkehrsmittel umzusteigen.

Die Entscheidung zur Einführung des Deutschland-Tickets haben der Bund und die Länder getroffen.

Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Solange Sie Ihr Deutschland-Ticket nutzen möchten, müssen Sie dieses nicht erneuern.

Fügen Sie Ihr Deutschland-Ticket Abo im Next DB Navigator unter "Meine Tickets" mit Ihrer Abo-Auftragsnummer, die nur aus Zahlen besteht, ein und achten Sie bei Eintrag Ihres Nachnamens darauf, diesen genauso wie in der Bestellung angegeben, zu schreiben.

Sollten Sie Probleme bei der Anzeige haben, prüfen Sie Ihre Filtereinstellungen unter "Meine Tickets". Die Abo-Auftragsnummer finden Sie in Ihrer Aktivierungsmail. Bei weiteren Problemen empfiehlt es sich zu prüfen, ob Sie die aktuelle App-Version installiert haben. Löschen Sie den Cache der App in Ihren Smartphone-Einstellungen und loggen Sie sich erneut im Next DB Navigator ein und fügen das Ticket nun hinzu.

Für die Fahrradmitnahme gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Sofern auf der tatsächlich genutzten Strecke oder im jeweils durchfahrenen Tarifgebiet die Mitnahme von Fahrrädern zum Zeitpunkt der Fahrt kostenfrei möglich ist, ist dies auch mit dem Deutschland-Ticket möglich. Wenn eine Fahrradkarte für ein Tarifgebiet erforderlich ist, gilt dies ebenfalls bei Fahrten mit dem Deutschland-Ticket. Alle relevanten Informationen zur Fahrradmitnahme haben wir auf next.bahn.de/fahrrad-nahverkehr sowie auf www.zugportal.de/fahrrad zusammengestellt.

Bitte beachten Sie auch etwaige regionale Sperrzeiten für die Mitnahme Ihres Fahrrades. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf adere Fahrgäste. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de, im DB Navigator und im DB Streckenagenten.

Unter zugportal.de/fahrrad finden Sie auch Alternativen zur Fahrradmitnahme im Zug, wenn Sie am Zielort ein Fahrrad nutzen möchten. 

Möchten Sie auf einer Reise eine Fernverkehrsfahrkarte mit dem Deutschland-Ticket kombinieren und dabei ein Fahrrad mitnehmen, so kaufen Sie bitte Ihre ‚Fahrradkarte Fernverkehr‘ bis zu Ihrem Zielbahnhof, den Sie ggf. mit einem Nahverkehrszug erreichen. Die Fahrradkarte Fernverkehr gilt ohne Mehrkosten auch für die Fahrt in den Nahverkehrszügen. Für die evtl. Weiterfahrt im ÖPNV (mit Bus, Straßenbahn o.ä.) gelten die Tarifregeln des jeweils genutzten Unternehmens. Gegebenenfalls ist der Kauf einer weiteren Fahrkarte für Ihr Fahrrad erforderlich.

Alle relevanten Informationen zur Fahrradmitnahme haben wir auf next.bahn.de/fahrrad sowie auf www.zugportal.de/fahrrad zusammengestellt.

 

Die Finanzierung des Deutschland-Tickets erfolgt sowohl durch die Finanzmittel des Bundes als auch der Länder.

Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.  Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

Nein, das ist nicht möglich. Die ist nur mit einem durchgängigen Fernverkehrsticket mit intergerierter Nutzung des Nahverkehrs vom Start-bis zum Zielbahnhof möglich.

a) Für Reisende mit einer Fahrverkehrsfahrkarte mit inkludiertem Nahverkehr im Vor- und Nachlauf:

Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte: Der Reisende mit Fernverkehrsfahrkarte kann den nächsten Fernverkehrszug mit Fahrradmitnahme nehmen, der auf derselben Strecke und mit denselben Beförderern fährt, sofern ein Fahrradstellplatz verfügbar ist. Der Fahrradstellplatz kann im DB Reisezentrum oder über die Hotline 030-2970 kurzfristig gebucht werden. Ggf. anfallende zusätzliche Kosten können erstattet werden.

Wo wir ein besonders hohes Aufkommen an Reisenden mit Fahrrad erwarten, setzen wir nach Möglichkeit Fahrradlotsen ein. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de, im DB Navigator und im DB Streckenagent.

b) Für Reisende mit einer Fernverkehrsfahrkarte und Nutzung des Deutschland-Ticket im Vor- und Nachlauf:

Das Deutschland-Ticket und das Fernverkehrsticket sind immer separate Tickets. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des Fernverkehrszuges müssen Reisende für das Fahrrad eine neue Fahrradreservierung kaufen. Anfallende Kosten können nicht erstattet werden.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.

Nein. Die Nutzung von FV-Zügen mit dem Deutschland-Ticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen auf bestimmten Streckenabschnitten befindet sich DB Fernverkehr aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern.

Es gilt ab dem 1. Kalendertag eines jeden Kalendermonats bis 03:00 Uhr des 1. Kalendertags im jeweiligen Folgemonat.

Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden.

Ja, das Deutschland-Ticket ist als Jahreskarte mit monatlicher Zahlweise im Rahmen eines Abonnements erhältlich.

Die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden ist nicht im Deutschland-Ticket inkludiert. Für einen entgeltpflichtigen Hund kann kein Deutschland-Ticket erworben werden. Es ist ein gültiges Tarifangebot für Hunde für die genutzte Strecke oder das jeweils durchfahrene Tarifgebiet zu erwerben. Für die Mitnahme von Hunden gelten darüber hinaus die jeweiligen Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Bitte informieren Sie sich über die gültigen Regelungen im jeweiligen Tarifgebiet.

Bitte achten Sie beim Hinzufügen Ihres Deutschland-Ticket Abos darauf, den Tarifgeber auszuwählen, von dem Sie Ihr Deutschland-Ticket bezogen haben. Dies erkennen Sie an der Produktbezeichnung in Ihrer Bestellbestätigung oder auf Ihrem Handy-Ticket. Beim Hinzufügen Ihres Abos nutzen Sie bitte die Abo-Auftragsnummer, die Ihnen in Ihrer Aktivierungsmail mitgeteilt wurde. 

Wird Ihr Deutschland-Ticket nicht mehr angezeigt, aktualisieren Sie bitte den Bereich "Meine Tickets“ in der App, indem Sie die Seite auf dem Bildschirm einmal nach unten ziehen.
Erscheint Ihr Deutschland-Ticket weiterhin nicht, überprüfen Sie bitte oben unter den Filteroptionen, welche Filter gesetzt sind. Setzen Sie den Filter auf "Alle“, um alle vorhanden Tickets anzuzeigen.

Das Deutschland-Ticket wird auch als Jobticket zu bundesweit einheitlichen Bedingungen verfügbar sein. Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis pro Monat und Ticket leistet, kann das Deutschland-Ticket als Jobticket mit einem Rabatt von maximal fünf Prozent auf den Ausgabepreis (49 Euro) ausgegeben werden. Bitte informieren Sie sich hierzu im Personalbereich Ihres Unternehmens.

Weitere Informationen zum Deutschland-Ticket als Jobticket auf bahn.de

Kund:innen können das Deutschland-Ticket zum Beispiel über die DB-Vertriebskanäle wie bahn.de, DB Navigator (App) und DB Streckenagent (App) sowie deutschlandweit in den DB Reisezentren erwerben. Auch viele andere Verkehrsunternehmen werden das Deutschland-Ticket in ihren Vertriebskanälen verkaufen.

Beachten Sie bitte: Das Deutschland-Ticket ist noch nicht über next.bahn.de und Next DB Navigator (App) erhältlich. 

Wenn Sie eine Bestellbestätigung erhalten haben, aber noch keine Aktivierungsmail, wird Ihre Bestellung derzeit noch vom Abo-Center verarbeitet. Falls Sie Ihre Aktivierungsmail kurz vor dem gewünschten Geltungsbereich noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Abo-Center.

Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei. Sie benötigen keine Fahrkarte. Kinder ab 6 Jahren benötigen eine eigene Fahrkarte, z.B. ein eigenes Deutschland-Ticket. Sie können nicht kostenfrei mitgenommen werden.

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.  Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.

Nein, das ist nicht möglich. Die ist nur mit einem durchgängigen Fernverkehrsticket mit intergerierter Nutzung des Nahverkehrs vom Start-bis zum Zielbahnhof möglich.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.

Sie können das Deutschland-Ticket bis zum 10. eines Monats zum Ende des Kalendermonats kündigen. Kündigen können Sie schnell und einfach über das Abo-Portal.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Bearbeitungszeiten dauert die Durchführung von Kündigungsaufträgen derzeit länger. Nach Erhalt Ihrer Kündigungsbestätigung erhalten Sie Ihre Gutschrift rückwirkend. Für eine schnellere Bearbeitung, führen Sie Ihre Kündigung innerhalb der tariflichen Kündigungsfrist selbständig in unserem Aboportal durch.

Bitte beachten Sie folgende Kulanzregelung in Nahverkehrszügen der DB Regio sowie vieler weiterer Verkehrsunternehmen:

Sollten Sie Ihr Deutschland-Ticket nicht in die App DB Navigator laden können, können Sie bis zunächst 31. Juli 2023 Ihre ausgedruckte Bestellbestätigung als Fahrkarte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis verwenden.

Wenn Sie zwei oder mehrere Deutschland-Tickets auf einen Namen/für den selben Reisenden (Fahrkarteninhaber) vor dem 1. Geltungstag bei DB Vertrieb bestellt haben, dann werden die zu viel gebuchten Deutschland-Tickets kostenfrei erstattet. Sollte die automatische Stornierung und Gutschrift nicht bis Ende Mai erfolgen, melden Sie sich bitte bei Ihrem Abo-Center.

Aufgrund des derzeit sehr hohen Bearbeitungsaufkommens dauert die Bearbeitung eines Bestellscheins bis zu mehreren Wochen. Ebenso ist leider möglich, dass ein Bestellschein auf dem Postweg verloren geht. Für einen schnellstmöglichen Einstieg in ein Abo empfehlen wir Ihnen eine Online Bestellung (zur Zeit nur über bahn.de) oder unser Angebot „AboSofort“, erhältlich bei jedem DB Reisezentrum.

Für eine Jobticketbestellung, die einen Bestellschein erfordert, bitten wir um Zusendung Ihres Bestellscheins per E-Mail unter Angabe der Bearbeitungsnummer.

Durch das Deutschland-Ticket kann es sein, dass einzelne Züge und Verbindungen stärker ausgelastet sind. Über die Verbindungsauskunft können Sie sich über die Auslastung Ihrer Strecke informieren. Wir empfehlen Ihnen sich zusätzlich über die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) vorzumelden. 

Nein, ein Deutschland-Ticket kann nur als Abonnement erworben werden.

Die monatlichen Beträge Ihres Deutschland-Tickets werden in Abhängigkeit vom gewählten Tarif zum Monatsersten oder zum 15. eines Monats abgebucht.

Sie haben in unseren selbstbedienten Verkaufskanälen (z.B. auf bahn.de) ausschließlich die Möglichkeit per Lastschriftverfahren zu zahlen. Sollten Sie Ihr Deutschland-Ticket in unseren personenbedienten Verkaufskanälen (z.B. im Reisezentrum) erwerben, so haben Sie außerdem die Möglichkeit Ihre Zahlung per Kreditkarte sowie in bar zu leisten. Allerdings ist weiterhin die Angabe Ihrer Kontoverbindungen für Folgezahlungen erforderlich.

Sie können sich einen Rechnungsbeleg im Abo-Portal herunterladen.

Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim jeweiligen Landestarif, Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen, ob und ggf. zu welchen Bedingungen On-Demand-Angebote mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden können.

Kund:innen, die eine persönliche Beratung im DB Reisezentrum wünschen, bekommen dort Unterstützung von unseren Mitarbeitenden beim Abschließen des digitalen Abonnements. Beim Abschluss erhalten sie eine Auftragsnummer, mit der sie ihr Deutschland-Ticket zur sofortigen Nutzung in den DB Navigator laden können. Die Auftragsnummer selbst ist kein gültiges Deutschland-Ticket und berechtigt nicht zum Fahren.

Im Nahverkehr sind Reservierungen aufgrund der spontanen Nutzung der Züge und Busse nicht üblich. Es gibt jedoch einige Strecken, auf denen eine Sitzplatzreservierung angeboten wird. Für diese Strecken kann auch zu einem Deutschland-Ticket ein Sitzplatz kostenpflichtig hinzugebucht werden.

Ab dem 1. Mai.2023 können Sie mit dem Deutschland-Ticket reisen.

Bitte beachten Sie folgende Kulanzregelung in Nahverkehrszügen der DB Regio sowie vieler weiterer Verkehrsunternehmen:

Für Kund:innen, die bisher noch kein Deutschland-Ticket erhalten haben, wird die Bestellbestätigung des Deutschland-Tickets vorübergehend bis zunächst 31. Juli 2023 als gültige Fahrkarte anerkannt. Bestandskund:innen, die zum Deutschland-Ticket gewechselt sind, können bis zur angegebenen Frist bis zum Eintreffen des neuen Tickets mit ihrer bisherigen Abo-Fahrkarte weiterhin fahren.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Deutschland-Ticket nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist

Damit möglichst alle Fahrgäste zügig einsteigen können, verteilen Sie sich am Bahnsteig auf die volle Länge des Zuges und nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Türen. Gepäck verstauen Sie am besten in den Gepäckablagen oder unter Ihrem Sitz. Zudem sind zur Sicherheit aller die Flucht- und Rettungswege freizuhalten.

Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Der Umtausch und die Erstattung eines Deutschland-Tickets sind vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte unentgeltlich möglich und danach ausgeschlossen.

Beim 9-Euro-Ticket handelte es sich um eine temporär eingeführte Monatskarte, die für die Sommermonate Juni, Juli und August 2022 zu einem Pauschalpreis von jeweils 9 Euro erworben werden konnte. Das Deutschland-Ticket wird hingegen ein dauerhaft erhältliches Abonnement sein.

Nein, eine Upgradefunktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für eine Reise mit dem Fernverkehr ist eine separate Fahrkarte notwendig. Kund:innen, die bereits heute im Rahmen ihrer regulären Verbund/Landes-Tarif-Abo/-Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese selbstverständlich auf der Strecke weiterhin nutzen, für die diese Aufpreiskarte gilt.

Hinsichtlich einer möglichen Kombinierbarkeit eines Deutschland-Tickets mit einer Aufpreisfahrkarte für Fernverkehrszüge stehen DB Fernverkehr und die betreffenden Verbünde derzeit im Austausch.

Das Deutschland-Ticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr und auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs und teilweise auch Fahrkarten deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife gelten. Dies sind z.B. die im Ausland liegenden Gemeinschaftsbahnhöfe Salzburg, Kufstein und Schaffhausen (inkl. der Zulaufstrecken), Strecken nach Frankreich oder in die Niederlande, sowie die DB-Regio-Strecken im Außerfern. Das Ticket gilt im Außerfern nur für den Verkehr von und nach Deutschland und nicht im österreichischen Binnenverkehr. Details entnehmen Sie bitte dem Geltungsbereich für den Schienenverkehr.

Darüber hinaus gibt es über die räumlichen Geltungsbereiche der teilnehmenden Verbünde und Landestarife noch weitere Strecken/Zonen im Ausland (z.B. nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich im KVV), die mit dem Deutschland-Ticket erreicht werden können. Etwaige Besonderheiten innerhalb der teilnehmenden Landestarife und Verkehrsverbünde werden durch diese geregelt.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Züge (SPNV) und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen, welcher Verkehrsverbund oder Landestarif auf dem Ticket selbst vermerkt ist. Ein Deutschland-Ticket, das bspw. in München erworben wurde, kann somit auch für Fahrten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Deutschland-Ticket grundsätzlich nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder anderer Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE der DB Fernverkehr AG), gültig ist. Über Ausnahmen auf bestimmten Streckenabschnitten befindet sich DB Fernverkehr aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern. Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Das Deutschland-Ticket gilt darüber hinaus nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Wenn Sie das Deutschland-Ticket in unseren personenbedienten Kanälen (z.B. Reisezentrum) kaufen, können Sie es auch für eine dritte Personen erwerben.

Sie haben außerdem die Möglichkeit das Deutschland-Ticket online für Dritte zu kaufen. Für Ihren Verkehrsverbund und Landestarif können Sie dies im fahrplanbasierten Verkauf tun. 

Gesetzliche Fahrgastrechte gelten für den Eisenbahnverkehr und für den Busverkehr jeweils separat, nicht jedoch ‚verkehrsträgerübergreifend‘, wenn bei einer Reise z.B. Teilstrecken mit einem Bus und einem Zug gefahren werden. In diesem Fall werden die Teilstrecken mit dem Bus und mit dem Zug separat betrachtet und gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen reguliert. Wenn Reisende eine Verspätung auf der Busstrecke erlitten haben, machen sie ihre Ansprüche bitte beim verursachenden Busunternehmen geltend, für Verspätungen oder Ausfälle im Eisenbahnverkehr wenden sie sich bitte an das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. an das ServiceCenter Fahrgastrechte).

Bitte beachten Sie, dass die Verspätung eines Busses mit Anschlussverlust auf den gewünschten Zug keine Ansprüche auf Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr begründet.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.

Zur Geltendmachung von Fahrgastrechteansprüchen ist die Vorlage einer Verspätungsbescheinigung nicht erforderlich. Ansprüche werden durch das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. durch das ServiceCenter Fahrgastrechte) reguliert, auch wenn keine solche Bescheinigung vorgelegt wird.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden also z.B. die Kosten für die Nutzung eines Fernverkehrszuges, ggf. die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels (z.B. Taxi) oder Hotelkosten auch ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung erstattet.

Dies ist möglich, da sämtliche Zugverspätungen oder Ausfälle in den Informationssystemen elektronisch erfasst und ausgewertet werden.

Wenn Sie dennoch eine Bescheinigung über eine Zugverspätung oder einen Zugausfall wünschen, wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal oder die DB Information. Bitte beachten Sie jedoch, dass solche Bescheinigungen ausschließlich im Eisenbahnverkehr ausgegeben werden.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.

Wenn Sie mit Ihrem Deutschland-Ticket unterwegs sind und aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mind. 60 Minuten verspätet an Ihrem Zielbahnhof ankommen, so haben Sie pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit ihres Deutschland-Tickets gesammelt beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.

Ja, dieses Recht besteht im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte ab einer zu erwartenden Verspätung des Nahverkehrszuges von mindestens 20 Minuten. Für die Fahrt mit dem Fernverkehrszug ist zunächst eine Fahrkarte zu kaufen. Die Fahrtkosten werden dann im Nachgang auf Antrag durch das genutzte Eisenbahnunternehmen, z.B. durch das ServiceCenter Fahrgastrechte erstattet.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.

Dem Service Center Fahrgastrechte muss schriftlich mitgeteilt werden, dass bei der Reise auf der gewünschten Verbindung eine Verspätung vorlag, die zu einer verspäteten Ankunft am Zielort von mindestens 20 Minuten geführt hat. Als Nachweis kann auch ein Screenshot der Verspätung (z.B. im DB Navigator) mitgeschickt werden. Das Service Center prüft die Angaben und entscheidet entsprechend.

Ja, das ist möglich. Es werden jedoch maximal 25% des Wertes des Deutschland-Tickets entschädigt.

Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.

Ihre Deutschland-Ticket-Bestellung befindet sich derzeit noch in Prüfung und konnte nicht abschließend bearbeitet werden. Sobald der Prüfvorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie eine separate Information.

Für viele Regionalzüge und S-Bahnen von DB Regio informieren wir über den Standort des Zuges am Bahnsteig sowie die Positionen des Mehrzweckabteils und der 1. sowie 2. Klasse. Sie finden diese Angaben auf den Anzeigern am Bahnsteig, auf www.bahn.de und im DB Navigator.  Wir werden diesen Service im Laufe des Jahres für immer mehr Zugfahrten anbieten.

Weitere Fragen und Antworten zum Deutschland-Ticket finden Sie in unseren FAQ.

Alle relevanten Informationen zum Deutschland-Ticket haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Nein, mit einem Deutschland-Ticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden benötigen eine eigene Fahrkarte.

Etwaige Mitnahmeregelungen aus einem bestehenden Abonnement können nicht auf das Deutschland-Ticket übertragen werden.

Das Deutschland-Ticket kann grundsätzlich von jedem Fahrgast genutzt werden. Beim Deutschland-Ticket handelt es sich um eine personalisierte Fahrkarte, die nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Wird Ihr Deutschland-Ticket nicht mehr angezeigt, aktualisieren Sie bitte den Bereich "Meine Tickets" in der App, indem Sie die Seite auf dem Bildschirm einmal nach unten ziehen. Erscheint Ihr Deutschland-Ticket weiterhin nicht, überprüfen Sie bitte oben unter den Filteroptionen, welche Filter gesetzt sind. Setzen Sie den Filter auf "Alle", um alle vorhandenen Tickets anzuzeigen.

Ihre Zeitkarte im Fernverkehr bleibt vom Deutschland-Ticket unberührt. Das Deutschland-Ticket gilt ausschließlich für Reisen im Nahverkehr.

Bitte leiten Sie bei Bedarf den Wechsel Ihres Abos im Aboportal auf www.bahn.de/aboportal ein. Melden Sie sich mit Ihrem bahn.de-account an und folgen Sie den Hinweisen zum Wechsel.

Alles Weitere übernehmen wir für Sie und Sie erhalten automatisch das Deutschland-Ticket als Handy-Ticket oder falls Ihr bisheriger Tarifgeber eine Chipkartenlösung anbietet, ein Deutschland-Ticket auf einer Chipkarte.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel zum Deutschland-Ticket Ihr bisheriges Abo automatisch einen Tag vor Start des neues Deutschland-Tickets beendet wird. Damit entfallen auch ggf. Zusatzleistungen Ihres bisherigen Abos (z.B. Regelungen zur Mitnahme, Übertragbarkeit oder 1. Klasse) oder Zuschüsse Ihres Arbeitgebers. Alle weiteren Abos, z.B. Zusatzkarten, bleiben bestehen. Falls Sie diese nicht mehr benötigen, kündigen Sie diese bitte selbständig im Aboportal.

Das Deutschland-Ticket ist ein dauerhaft angelegtes Zeitkartenangebot.

Wenn Sie bereits ein Abo auf einer MVV Chipkarte haben, können Sie über das Aboportal (Link zu AboCentern unten) zum Deutschland-Ticket wechseln.Sie können sich entscheiden, ob Sie zum Deutschland-Ticket als Handy-Ticket wechseln oder das Deutschland-Ticket auf Ihrer bisherigen MVV Chipkarte erhalten möchten. In diesem Fall müssen Sie lediweglich vor dem ersten Fahrtantritt mit den Konditionen des Deutschland-Tickets Ihre MVV Chipkarte selbständig aktualisieren.

Dies ist ab einen Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen an den DB Automaten im MVV-Gebiet möglich

  1. Unter dem Link "Fahrkarten am DB Automaten kaufen" finden Sie einen geeigneten DB Automat im MVV-Tarifgebiet.
  2. Halten Sie Ihre Chipkarte an die Fläche mit dem Symbol (((e.
  3. Warten Sie einige Sekunden bis die Aktualisierung erfolgreich durchgeführt wurde.

Da durch den Wechsel zum Deutschland-Ticket einige Chipkartenaktualisierungen im April und Mai zu erwarten sind, haben Sie bitte etwas Geduld, wenn die Ladezeit etwas länger ist.

Bitte beachten Sie, dass die Anzeige am Automaten bis zum 1. Geltungstag des Deutschland-Tickets fehlerhaft sein kann. Ihr Ticket wird trotzdem aktualisiert.

Wenn Sie bereits ein Abo auf einer VVS polygoCard haben, können Sie über das Aboportal (Link zu AboCentern unten) zum Deutschland-Ticket wechseln. Sie können sich entscheiden, ob Sie zum Deutschland-Ticket als Handy-Ticket wechseln oder das Deutschland-Ticket auf Ihrer bisherigen polygoCard erhalten möchten. In diesem Fall müssen Sie lediglich vor dem ersten Fahrtantritt mit den Konditionen des Deutschland-Tickets Ihre polygoCard selbständig aktualisieren.

Dies ist ab einen Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen an den DB Automaten im VVS-Gebiet möglich

  1. Unter dem Link "Fahrkarten am DB Automaten kaufen") Sie einen geeigneten DB Automat im VVS-Tarifgebiet.
  2. Halten Sie Ihre Chipkarte an die Fläche mit dem Symbol (((e.
  3. Warten Sie einige Sekunden bis die Aktualisierung erfolgreich durchgeführt wurde.

Da durch den Wechsel zum Deutschland-Ticket einige Chipkartenaktualisierungen im April und Mai zu erwarten sind, haben Sie bitte etwas Geduld, wenn die Ladezeit etwas länger ist.

Bitte beachten Sie, dass die Anzeige am Automaten bis zum 1. Geltungstag des Deutschland-Tickets fehlerhaft sein kann. Ihr Ticket wird trotzdem aktualisiert.

 Die BahnCard 100 inklusive Deutschland-Ticket beantragen:

  1. Die BahnCard 100 bequem online bestellen und bundesweit im Nah- und Fernverkehr unbegrenzt reisen.
  2. Die BahnCard 100 als Plastikkarte in ca. 2 Wochen per Post erhalten.
  3. Die BahnCard 100 dient gleichzeitig als Deutschland-Ticket. Kein zusätzlicher Nachweis erforderlich. 

Wichtig: Der 1. Geltungstag der BahnCard 100 muss mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen. Für sofortige Nutzung empfehlen wir den Kauf im Reisezentrum.