Häufige Fragen zu "Rund um die Reise"

Verfeinern Sie die Auswahl:

Nein, eine Upgradefunktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für eine Reise mit dem Fernverkehr ist eine separate Fahrkarte notwendig. Kund:innen, die bereits heute im Rahmen ihrer regulären Verbund/Landes-Tarif-Abo/-Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese selbstverständlich auf der Strecke weiterhin nutzen, für die diese Aufpreiskarte gilt.

Hinsichtlich einer möglichen Kombinierbarkeit eines Deutschland-Tickets mit einer Aufpreisfahrkarte für Fernverkehrszüge stehen DB Fernverkehr und die betreffenden Verbünde derzeit im Austausch.

Ja. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung immer ein gültiger Lichtbildausweis vorzuzeigen.

Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise Ihre Chipkarte ein Lichtbild enthält. Grundsätzlich gilt immer die tarifliche Verpflichtung zur Vorlage des Ausweises.

Für die Fahrradmitnahme gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Sofern auf der tatsächlich genutzten Strecke oder im jeweils durchfahrenen Tarifgebiet die Mitnahme von Fahrrädern zum Zeitpunkt der Fahrt kostenfrei möglich ist, ist dies auch mit dem Deutschland-Ticket möglich. Wenn eine Fahrradkarte für ein Tarifgebiet erforderlich ist, gilt dies ebenfalls bei Fahrten mit dem Deutschland-Ticket. Für alle relevanten Informationen zur Fahrradmitnahme finden Sie am Textende weitere Links.

Bitte beachten Sie auch etwaige regionale Sperrzeiten für die Mitnahme Ihres Fahrrades. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de, im DB Navigator und im DB Streckenagenten.

Unter zugportal.de/fahrrad finden Sie auch Alternativen zur Fahrradmitnahme im Zug, wenn Sie am Zielort ein Fahrrad nutzen möchten. 

Möchten Sie auf einer Reise eine Fernverkehrsfahrkarte mit dem Deutschland-Ticket kombinieren und dabei ein Fahrrad mitnehmen, so kaufen Sie bitte Ihre ‚Fahrradkarte Fernverkehr‘ bis zu Ihrem Zielbahnhof, den Sie ggf. mit einem Nahverkehrszug erreichen. Die Fahrradkarte Fernverkehr gilt ohne Mehrkosten auch für die Fahrt in den Nahverkehrszügen. Für die evtl. Weiterfahrt im ÖPNV (mit Bus, Straßenbahn o.ä.) gelten die Tarifregeln des jeweils genutzten Unternehmens. Gegebenenfalls ist der Kauf einer weiteren Fahrkarte für Ihr Fahrrad erforderlich.

 

Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Das Deutschland-Ticket gilt ab dem 1. Kalendertag des Gültigkeitszeitraums, wie auf dem persönlichen Ticket angegeben.

Die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden ist nicht im Deutschland-Ticket inkludiert. Für einen entgeltpflichtigen Hund kann kein Deutschland-Ticket erworben werden. Es ist ein gültiges Tarifangebot für Hunde für die genutzte Strecke oder das jeweils durchfahrene Tarifgebiet zu erwerben. Für die Mitnahme von Hunden gelten darüber hinaus die jeweiligen Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Bitte informieren Sie sich über die gültigen Regelungen im jeweiligen Tarifgebiet.

Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei. Sie benötigen keine Fahrkarte. Kinder ab 6 Jahren benötigen eine eigene Fahrkarte, z.B. ein eigenes Deutschland-Ticket. Sie können nicht kostenfrei mitgenommen werden.

Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Das Deutschland-Ticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr und auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs und teilweise auch Fahrkarten deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife gelten. Dies sind z.B. die im Ausland liegenden Gemeinschaftsbahnhöfe Salzburg, Kufstein und Schaffhausen (inkl. der Zulaufstrecken), Strecken nach Frankreich oder in die Niederlande, sowie die DB-Regio-Strecken im Außerfern. Das Ticket gilt im Außerfern nur für den Verkehr von und nach Deutschland und nicht im österreichischen Binnenverkehr. Details entnehmen Sie bitte dem Geltungsbereich für den Schienenverkehr.

Darüber hinaus gibt es über die räumlichen Geltungsbereiche der teilnehmenden Verbünde und Landestarife noch weitere Strecken/Zonen im Ausland (z.B. nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich im KVV), die mit dem Deutschland-Ticket erreicht werden können. Etwaige Besonderheiten innerhalb der teilnehmenden Landestarife und Verkehrsverbünde werden durch diese geregelt.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Züge (SPNV) und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen, welcher Verkehrsverbund oder Landestarif auf dem Ticket selbst vermerkt ist. Ein Deutschland-Ticket, das bspw. in München erworben wurde, kann somit auch für Fahrten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Deutschland-Ticket grundsätzlich nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder anderer Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE der DB Fernverkehr AG), gültig ist. Über Ausnahmen auf bestimmten Streckenabschnitten befindet sich DB Fernverkehr aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern. Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Das Deutschland-Ticket gilt darüber hinaus nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Nein, mit einem Deutschland-Ticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden brauchen eine eigene Fahrkarte.

Etwaige Mitnahmeregelungen aus einem bestehenden Abonnement können nicht auf das Deutschland-Ticket übertragen werden.