Das Deutschland-Ticket kommt

Ein Ticket - bequem durch ganz Deutschland. Mit dem Deutschland-Ticket (D-Ticket) können Sie ab dem 1. Mai für nur 49 Euro pro Monat unkompliziert in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs reisen. Ab 3. April können Sie das Deutschland-Ticket Abo online, in der App sowie in den DB Reisezentren kaufen.

Junger Mann mit Laptop im Regionalzug

Ihre Vorteile

    • Unbegrenzt Reisen für nur 49 Euro monatlich
    • Deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs gültig
    • Monatlich kündbar
49 Euro

Häufig gestellte Fragen

Das Deutschland-Ticket resultiert aus dem 9-Euro-Ticket, das in den Sommermonaten 2022 aktionsweise angeboten wurde. Das 9-Euro-Ticket wurde auf Initiative der Bundesregierung zur Entlastung der Bürger:innen aufgrund stark gestiegener Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität eingeführt.

Aufgrund des großen Erfolgs des 9-Euro-Tickets und der klimafreundlichen Wirkung durch die vermehrte Nutzung des ÖPNV soll das Deutschland-Ticket als dauerhaftes Zeitkartenangebot in Kooperation von Bund und Ländern im Rahmen des dritten Entlastungspakets des Bundes eingeführt werden.

Das Deutschland-Ticket vereinfacht dabei als „Flatrate für den Regionalverkehr“ die Nahverkehrstarife, da es Reisen über Landes- und Tarifgrenzen ermöglicht. Es ist somit ein starkes Argument, vom Auto auf ein klimafreundliches Verkehrsmittel umzusteigen.

Ab dem 1. Mai.2023 können Sie mit dem Deutschland-Ticket reisen.

Nach gegenwärtigem Stand beginnt der branchenweite Vorverkauf am 3. April 2023.

Das Deutschland-Ticket ist nicht über next.bahn.de und Next DB Navigator (App) erhältlich. 

Nein, ein Deutschland-Ticket kann nur als Abonnement erworben werden.

Ja, das Deutschland-Ticket ist als Jahreskarte mit monatlicher und jährlicher Zahlweise im Rahmen eines Abonnements erhältlich.

Das Deutschland-Ticket kostet 49 Euro pro Monat.

Auf das Deutschland-Ticket wird kein BahnCard-Rabatt gewährt.

Sollten Sie bereits ein Nahverkehrs- und Verbund-Abo oder ein Jobticket besitzen, so werden Sie von Ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert, sobald weitere Details zum Deutschland-Ticket bekannt sind.

Derzeit wird in der Branche an einer Jobticket-Variante des Deutschland-Tickets gearbeitet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die entsprechenden Konditionen nicht final.

Ja, das Deutschland-Ticket ist als Jahreskarte mit monatlicher und jährlicher Zahlweise im Rahmen eines Abonnements erhältlich.

Sie können das Deutschland-Ticket bis zum 10. eines Monats zum Ende des Kalendermonats kündigen. Kündigen können Sie schnell und einfach über das Abo-Portal.

Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei. Sie benötigen keine Fahrkarte. Kinder ab 6 Jahren benötigen eine eigene Fahrkarte, z.B. ein eigenes Deutschland-Ticket. Sie können nicht kostenfrei mitgenommen werden.

Nein, mit einem Deutschland-Ticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden benötigen eine eigene Fahrkarte.

Etwaige Mitnahmeregelungen aus einem bestehenden Abonnement können nicht auf das Deutschland-Ticket übertragen werden.

Die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden ist nicht im Deutschland-Ticket inkludiert. Für einen entgeltpflichtigen Hund kann kein Deutschland-Ticket erworben werden. Es ist ein gültiges Tarifangebot für Hunde für die genutzte Strecke oder das jeweils durchfahrene Tarifgebiet zu erwerben. Für die Mitnahme von Hunden gelten darüber hinaus die jeweiligen Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Bitte informieren Sie sich über die gültigen Regelungen im jeweiligen Tarifgebiet.

Für die Fahrradmitnahme gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Sofern auf der tatsächlich genutzten Strecke oder im jeweils durchfahrenen Tarifgebiet die Mitnahme von Fahrrädern zum Zeitpunkt der Fahrt kostenfrei möglich ist, ist dies auch mit dem Deutschland-Ticket möglich. Wenn eine Fahrradkarte für ein Tarifgebiet erforderlich ist, gilt dies ebenfalls bei Fahrten mit dem Deutschland-Ticket. Alle relevanten Informationen zur Fahrradmitnahme haben wir auf next.bahn.de/fahrrad-nahverkehr sowie auf www.zugportal.de/fahrrad zusammengestellt.

Bitte beachten Sie auch etwaige regionale Sperrzeiten für die Mitnahme Ihres Fahrrades. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf adere Fahrgäste. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de, im DB Navigator und im DB Streckenagenten.

Das Deutschland-Ticket kann grundsätzlich von jedem Fahrgast genutzt werden. Beim Deutschland-Ticket handelt es sich um eine personalisierte Fahrkarte, die nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Nein. Das Deutschland-Ticket ist ausschließlich für die 2. Klasse erhältlich.

Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist gemäß der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifes sowohl als Einzelübergang, oder als Monatsübergang für Zeitkarten, bzw. innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden und Landestarifen nach deren Bedingungen erhältlich.

Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist gemäß der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifes bzw. innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden und Landestarifen nach deren Bedingungen möglich. Übergangsfahrscheine sind für einzelne Fahrten oder monatsweise erhältlich.

Es gilt ab dem 1. Kalendertag eines jeden Kalendermonats bis 03:00 Uhr des 1. Kalendertags im jeweiligen Folgemonat.

Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.

  • Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Zügen des SPNV und zusätzlich in den Verkehrsmitteln des ÖPNV der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden.
  • Dies gilt unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen, welcher Verkehrsverbund oder Landestarif auf dem Ticket selbst vermerkt ist. Ein Deutschland-Ticket, das zum Beispiel in München erworben wurde, kann somit auch für Fahrten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden.
  • Bitte beachten Sie jedoch, dass das Deutschland-Ticket grundsätzlich nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder anderer Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE der DB Fernverkehr AG), gültig ist. Über Ausnahmen auf bestimmten Streckenabschnitten befindet sich DB Fernverkehr aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern.
  • Das Deutschland-Ticket gilt darüber hinaus nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie ab 3. April 2023 in den Tarifbestimmungen unter bahn.de/agb

Ja. Sie können im laufenden Monat eine „Abo-Sofort“-Variante des Deutschland-Tickets im Reisezentrum sowie auf bahn.de und im DB Navigator erwerben. Sie können damit direkt losfahren.

Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.  Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

Nein, das ist nicht möglich. Die ist nur mit einem durchgängigen Fernverkehrsticket mit intergerierter Nutzung des Nahverkehrs vom Start-bis zum Zielbahnhof möglich.

Wenn Sie mit Ihrem Deutschland-Ticket unterwegs sind und aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mind. 60 Minuten verspätet an Ihrem Zielbahnhof ankommen, so haben Sie pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit ihres Deutschland-Tickets gesammelt beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.

Umtausch und Erstattung des Deutschland-Tickets sind vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte unentgeltlich möglich und danach ausgeschlossen.

Weitere Fragen und Antworten zum Deutschland-Ticket finden Sie in unseren FAQ.