Ihre Rechte als unser Fahrgast
Hier finden Sie Informationen, welche Entschädigung Ihnen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen zusteht und wie und wo Sie diese beantragen.
Sie können bei uns Ihre Fahrgastrechte für alle Züge der Deutschen Bahn geltend machen: S-Bahn, RB, RE, IRE, IC/EC, ICE sowie Nachtzüge.
Ihr Zug ist wegen des Streiks ausgefallen und Sie möchten Ihr Ticket erstatten lassen? Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Digitaler Antrag über Ihr Kundenkonto
Wählen Sie die Reise aus, für die Sie den Antrag stellen möchten und klicken Sie auf "Entschädigung beantragen". Wählen Sie bei der Frage „Was ist auf Ihrer Fahrt passiert“ den zweiten Punkt „Reise nicht angetreten“ aus und folgen den weiteren Schritten. Bitte beachten Sie, dass der Antragsbutton erst eingeblendet wird, wenn der Gültigkeitszeitraum des Tickets erreicht ist. Es ist also nicht möglich, den Antrag bereits (mehrere) Tage vor dem Reisedatum zu stellen.
Fahrgastrechte Formular per Post
Auf dem Formular kreuzen Sie bitte unter den „Angaben zu Ihrer Reise“ den Punkt an: „Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen …“. Füllen Sie alle weiteren notwendigen Angaben aus und senden Sie das Formular gemeinsam mit Ihrem Ticket ein.
Entschädigung online über Ihr Kundenkonto beantragen
In 3 Schritten digital zur Entschädigung: so geht’s
Um Ihren Fahrgastrechte-Antrag online zu starten, loggen Sie sich bitte in Ihr Kundenkonto ein.
Wählen Sie in Ihrer Buchungsübersicht ("Alle Buchungen anzeigen" auf www.bahn.de beziehungsweise "Meine Tickets" im DB Navigator) die entsprechende Reise oder Streckenzeitkarte aus, für die Sie Entschädigung beantragen wollen. Klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" an.
Bei einer BahnCard 100 wählen Sie in Ihrem Kundenkonto den Bereich "Alle BahnCard-Services" aus. Unter dem Punkt "Fahrgastrechte mit meiner BahnCard 100" klicken Sie auf "Entschädigung beantragen".
Sie werden ab hier Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet. Es sind nur wenige Klicks und Eingaben notwendig, um den Antrag abzusenden.
Voraussetzungen
Was sind Fahrgastrechte?
Bei Fahrgastrechten handelt es sich um Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. Sie gelten seit 2009, als die "europäische Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" in Kraft trat. Fahrgastrechte gelten einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.