Ich konnte meinen Sitzplatz im Nahverkehr nicht in Anspruch nehmen, was tue ich?

  • Sollte der Fall eintreten, dass die Reservierung auf Grund von Bahnverschulden (Ausfall des Zuges, fehlender Wagen, o.ä.) nicht genutzt werden konnte, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung von 1,00 € je ungenutzter Reservierung.
  • Die Rückzahlung erfolgt auf Ihren Antrag beim Service Center Fahrgastrechte. Detaillierte Informationen zu Ihren Fahrgastrechten und wie Sie Ihre Entschädigung beantragen können finden Sie unter Fahrgastrechte.