Kann ich meine Fahrgastrechte im Reisezentrum bearbeiten lassen?

Grundsätzlich ist das möglich. Es gibt allerdings die folgenden Fälle, in denen eine Bearbeitung des Antrags ausschließlich im Servicecenter Fahrgastrechte und nicht direkt im Reisezentrum stattfinden kann:

  • Sie haben keine Bestätigung Ihrer Verspätung auf einem Fahrgastrechte-Formular erhalten
  • Sie möchten nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen
  • Sie sind Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeitkarte, BahnCard 100, Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Ticket oder Deutschland-Ticket)
  • Sie haben Fahrkarten für den grenzüberschreitenden Verkehr oder für ausländische Strecken, die jeweils bei der DB gekauft wurden (für die Bearbeitung der Entschädigung von Fahrkarten, die nicht von der DB ausgegeben wurden, ist immer die Bahn zuständig, welche die Fahrkarten ausgegeben hat)
  • Sie möchten die Erstattung erforderlicher Aufwendungen aufgrund einer Verspätung beantragen